Hinweisgeberschutz

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist ein besserer Schutz von Personen, die Hinweise auf Missstände im Unternehmen geben. Unser Landesverband, das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V., hat eine Meldestelle, auch für die Evangelische Suchtberatungsstelle Rostock gGmbH zur Verfügung gestellt.

Postalisch ist die Meldestelle wie folgt erreichbar:

Meldestelle vertraulicher Hinweis

Körnerstr. 7

19055 Schwerin